#1

die hundesteuer vor dem europäischen gerichtshof für menschenrechte!

in HUNDE-STEUER = SPENDE ! 24.03.2012 13:23
von tigall • 2.782 Beiträge

die 2. kammer des ersten senats des bundesverfassungsgerichts hat die verfassungsbeschwerde nicht zur entscheidung genommen.

in der erklärung des klägers heisst es:

da das bundesverfassungsgericht die sache nicht verhandelt hat, ist nun der weg zum europäischen gerichtshof für menschenrechte in straßburg frei...
weiterlesen hier...
http://www.dachshundklub.de/dwh/hundesteuer



http://www.lemotions.de/index.php?id=15&tx_ttnews

zuletzt bearbeitet 27.03.2012 16:15 | nach oben springen
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#2

RE: die hundesteuer vor dem europäischen gerichtshof für menschenrechte!

in HUNDE-STEUER = SPENDE ! 10.07.2012 13:11
von tigall • 2.782 Beiträge

http://www.shz.de/nachrichten/top-thema/...chenrechte.html


Für viele Hundebesitzer ist die Hundesteuer ein Ärgernis. Ein Anwalt aus Niedersachsen zieht nun vor den Europäischen Gerichtshof in Straßburg.
Husum. Wer keinen Hund hat, kennt das Problem in der Regel nicht. Für Hundehalter aber ist es ein Daueraufreger: die Hundesteuer. Jetzt will ein Jurist diese Steuer vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu Fall bringen. Dr. Elmar Vitt aus dem niedersächsischen Salzhausen wird, so kündigte er im Gespräch mit Schleswig-Holstein am Sonntag an, in wenigen Tagen eine entsprechende Klage nach Straßburg auf den Weg bringen.

Die Hundesteuer verstößt gegen Menschenrechte? Ja, meint der Wirtschaftsanwalt und Besitzer der Yorkshire Terrier Sir Monti und Lady Viola. Denn es handele sich gar nicht um eine Hundesteuer, sondern um eine willkürlich festgesetzte Steuer für den Hundehalter, die dessen Menschenrecht als steuerzahlenden Bürger berühre. In seiner Klageschrift trage er vor, dass die Hundesteuer unzulässig in sein Privatleben als Hundebesitzer eingreife, "weil sie mir meine Tierliebe erschwert und Hundebesitzer gegenüber anderen Tierhaltern diskriminiert".

Des weiteren erklärt Vitt: "Praktisch das gesamte rechtswissenschaftliche Schrifttum stuft die Hundesteuer mit guten Gründen als verfassungsrechtlich fraglich oder gar ausdrücklich als verfassungswidrig ein." Vor dem Gang nach Straßburg hat der Anwalt in Deutschland alle rechtlichen Instanzen durchlaufen, vom Verwaltungs- über das Oberverwaltungsgericht bis zum Bundesverfassungsgericht.

Viele Nachbarländer haben die Steuer abgeschafft

Nahezu alle Länder Europas mit Ausnahme der Bundesrepublik und weniger Nachbarn wie Österreich und den Niederlanden hätten die Hundesteuer nach und nach abgeschafft, oft mit Hinweis auf die rechtliche Fragwürdigkeit. In Deutschland dagegen reichten die Einnahmen durch die Hundesteuer mittlerweile an 300 Millionen Euro jährlich heran.

Und dieses Geld wird keinesfalls zweckgebunden eingesetzt, wie viele Hundehalter es vermuten. Statt damit Hundetoiletten einzurichten oder flächendeckend Kotbeutelautomaten aufzustellen, wandert sie in die kommunalen Haushalte, denn sie ist laut Bundesverwaltungsgericht eine (nicht zweckgebundene) "Aufwandsteuer im Sinne des Artikels 105, Absatz 2a des Grundgesetzes". Für viele Kommunen sei sie mittlerweile zu einer willkommenen Einnahmequelle geworden, kritisiert Vitt - Geld, für das sie keinerlei Gegenleistung erbringen.

Kommunale Einnahmequelle

Schaut man nach Schleswig-Holstein, sind die Haushaltsposten tatsächlich zum Teil nicht unerheblich. Husum zum Beispiel hat im vergangenen Jahr nach Angaben der Verwaltung knapp 80.000 Euro an Hundesteuern als Plus verbucht, bei rund 1200 angemeldeten Hunden. Kiel hat im Haushalt 2012 820.000 Euro an Einnahmen aus der Hundesteuer eingeplant (registrierte Hunde: rund 6900), Flensburg 320.000 Euro (3200 Hunde) und Lübeck 777.000 Euro (7457 gemeldete Hunde).

Und wie liegen die Steuersätze in Einzelnen? In Husum werden 66 Euro für den ersten, 90 für den zweiten und 102 Euro für jeden dritten Hund verlangt - eine Staffelung, wie sie häufig praktiziert wird, in den größeren Städten jedoch meist auf deutlich höherem Niveau. In Flensburg sind es 102, 168 und 186 Euro, in Neumünster 100, 125 und 150 Euro, in Lübeck 126, 150 und 186 Euro und in Kiel 120, 171 und 207 Euro. In einigen Städten werden zudem - wie im Nachbarland Hamburg - sogenannte gefährliche Hunde mit 600 Euro oder mehr besteuert. Betroffen sind Vertreter derjenigen Rassen, die im Gefahrhundegesetz des Landes als gefährlich definiert sind.

Hundebesitzer werden also in sehr unterschiedlichem Umfang zur Kasse gebeten. "Das können die Gemeinden im Rahmen ihres kommunalen Selbstverwaltungsrechts selbst entscheiden", erläutert der Sprecher des schleswig-holsteinischen Innenministeriums Thomas Giebeler. Und die Bandbreite dieser kommunalen Entscheidungen ist groß. Das zeigt exemplarisch eine Vergleichserhebung für Nordfriesland, die Nico Hamkens aus der Steuerabteilung Husumer Stadtverwaltung angestellt hat. Danach reicht die Höhe der Hundesteuer in den Dörfern von Null (Südermarsch bei Husum, Reußenköge und andere) über die Staffelung 8, 12 und 18 Euro in Poppenbüll auf Eiderstedt bis hin zu 100 Euro pro Hund wie in Schwabstedt und Hude, in zahlreichen ländlichen Gemeinden getoppt durch deutlich höhere Beträge für den zweiten und dritten Hund wie etwa in Breklum (100, 140, 180 Euro).


"Ungerecht und ungerechtfertigt"

Für Elmar Vitt sind solche Zahlen ein Beweis für die Willkür bei der Festlegung der Steuersätze. Außerdem gebe es überall in Deutschland Gemeinden, die gar keine Hundesteuer verlangen - "und wenn man ordentlich wirtschaftet, braucht man sie auch nicht".

Für seine Initiative erfährt Vitt breite Unterstützung, etwa durch den Deutschen Tierschutzbund, den Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) sowie das Tierregister Tass. Gemeinsam mit der Fachzeitschrift "Dogs" haben sie eine begleitende Kampagne mit dem Titel "Stoppt die Hundesteuer" gestartet, samt Unterschriftenaktion im Internet.

"Ungerecht und ungerechtfertigt" finde der Tierschutzbund die Hundesteuer, erklärt Sprecherin Marion Dudla. Die Kommunen legten die Höhe der Steuer "ganz nach eigenem Gutdünken" fest - Geld, das nicht für Tiere oder den Tierschutz eingesetzt werde, sondern "für neue Möbel im Rathaus". Hier werde "etwas als Luxus besteuert, das alles andere ist als das", bemängelt auch VDH-Sprecher Udo Kopernik: "Hunde sind Sozialpartner des Menschen und haben eine wichtige Funktion in unserer Gesellschaft."

Jurist Vitt rechnet sich für seine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gute Chancen aus. Aber er weiß, dass Geduld gefragt ist. Die Einreichung selbst ist für den 29. Juni geplant und wird voraussichtlich zum Medienereignis werden: Für Vitts Weg zum Postamt, um das Einschreiben dort aufzugeben, haben sich bereits zahlreiche Fernsehsender angemeldet.

zuletzt bearbeitet 10.07.2012 17:02 | nach oben springen
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#3

RE: die hundesteuer vor dem europäischen gerichtshof für menschenrechte!

in HUNDE-STEUER = SPENDE ! 03.07.2013 17:09
von tigall • 2.782 Beiträge

quelle:http://www.houndsandpeople.com/de/magazi...undesteuer-ein/


Rechtsanwalt reicht Klage gegen die Hundesteuer ein
Interview mit Dr. Elmar Vitt


Außer in Deutschland und unseren Nachbarländern (Österreich, Schweiz, Niederlande) gibt es in Europa keine Hundesteuer. Auch hier steht Deutschland wieder einmal als Schlusslicht da und hat auch zum Thema Diskriminierung und Benachteiligung von Minderheiten Nachholbedarf. Nun reicht der Rechtsanwalt Dr. Elmar Vitt im Juni 2012 Klage, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, ein. Wir berichteten zu diesem Thema im Januar 2012.

Hounds & People: Warum reichen Sie Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Hundesteuer in Deutschland ein?

Elmar Vitt: Die deutschen Verwaltungsgerichte befassen sich nicht mit unseren Argumenten. Hier werden alle Klagen gegen die Hundesteuer nach oft jahrelangen Verfahren mit drei, vier lapidaren Sätzen abgewiesen. Man sagt einfach, die Hundesteuer sei schon immer „anerkannt“ und die Gemeinden hätten einen „weiten Ermessensspielraum“ bei der Besteuerung der arbeitenden Menschen. Außerdem würde die Steuer den Tieren „ja nicht weh tun“. Was für ein tolles „wissenschaftlich fundiertes“, einem angeblich hochentwickelten Rechtsstaat würdiges Argument! In keinem Urteil findet sich auch nur ein einziger Satz dazu, daß praktisch das gesamte rechtswissenschaftliche Schrifttum die Hundesteuer mit guten Gründen als verfassungsrechtlich fraglich oder gar ausdrücklich als verfassungswidrig einstuft. Alle Sachargumente werden ignoriert und totgeschwiegen. Dem Bundesverfassungsgericht waren über 5 Millionen deutsche Hundebesitzer nicht einmal wert, die Sache überhaupt zur Verhandlung und Entscheidung anzunehmen. Da paßt der Fall nicht in das Schema der politischen Themen, zu denen man sich im Karlsruhe gern mal mit wichtiger Miene äußern möchte.

Daher haben wir nur vor einem vom deutschen Staat unabhängigen europäischen Gericht eine Chance, daß unsere Argumente überhaupt zur Kenntnis genommen werden. Zudem hat die große Mehrheit der europäischen Länder die Hundesteuer längst abgeschafft, so daß Richter aus diesen Ländern unser Anliegen auch besser verstehen werden.

Hounds & People: Warum verstößt die Hundesteuer gegen die Menschenrechte?

Elmar Vitt: Nun, zunächst einmal gibt es eben richtig gesagt gar keine „Hundesteuer“ – kein Hund ist steuerpflichtig und zahlt selbst. Es ist eine Hundehaltersteuer, die Menschen trifft. Hier in Niedersachsen zahlt der Eigentümer eines Grundstückes für die dort gehaltenen Hunde, und der berechnet es dem Hundebesitzer weiter. Betroffen bin also ich als Hundehalter, betroffen ist mein Geldbeutel, und deshalb steht auch mein Menschenrecht als steuerzahlender Bürger eines „Rechtsstaates“ zur Diskussion.

In Straßburg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte werden wir zwei Argumente vorbringen: Einmal greift die Hundesteuer nach unserer Ansicht unzulässig in das Privatleben ein, weil sie mir meine Tierliebe erschwert und Hundebesitzer gegenüber anderen Tierhaltern diskriminiert (und zudem hier einen Strafaufschlag für verheiratete Hundebesitzer vorsieht und damit unzulässig die Ehe benachteiligt). Zum anderen werden wir geltend machen, daß die deutsche Justiz in diesem Thema keinen ausreichenden rechtsstaatlichen Schutz gewährt, weil sie die Sachargumente und die Fachäußerungen der Literatur überhaupt nicht aufgreift.

Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wird allerdings nicht einfach: Die 60 Jahre alte Europäische Menschenrechtskonvention (MRK) kennt nämlich keinen allgemeinen Gleichheitssatz wie jede normale Verfassung, sondern nur in Artikel 14 ein eher ideologisch-politisch formuliertes „Diskriminierungsverbot“. Das zielte ursprünglich auf Benachteiligungen z.B. wegen Geschlecht oder Religion, aber formal geht es natürlich weiter und kann daher auch auf die Benachteiligung von Tierliebe gelesen werden. Das gilt zumal da der Hund heute als „Sozialpartner“ des Menschen anerkannt ist und somit zum Privat- und Familienleben zählt, das Artikel 8 Absatz 1 MRK besonders schützt.

Und das Anrecht auf ein faires Gerichtsverfahren gibt es nach der MRK nur bei Klagen gegen Privatpersonen, nicht bei Prozessen gegen den Staat – wo es eigentlich ganz besonders wichtig wäre. Da haben sich die Diplomaten, die damals die Konvention ausgehandelt haben, einmal wieder die Privilegien für die eigene Obrigkeit festgeschrieben. Allerdings kann man entsprechende Rechte auch aus anderen Bestimmungen herleiten, so aus dem freien Beschwerderecht nach Artikel 13 MRK, und erfreulicherweise ist der Gerichtshof in Straßburg hierbei nicht kleinlich, sondern eher bürgerfreundlich und legt die Vorschriften wie moderne Grundrechte weit aus. Deshalb denke ich, daß unsere Klage durchaus Erfolgsaussichten hat.

Zudem glaube ich, daß ein Verfahren in Straßburg auch Rückwirkungen auf die deutsche Justiz hat. Die hat in den letzten Jahren so viele Klatschen aus Straßburg bekommen, daß es langsam peinlich wird. Ich bin mir sicher, daß man in Zukunft bei den deutschen Verwaltungsgerichten vorsichtiger sein wird und die rechtlichen Argumente gegen die Hundesteuer endlich einmal genauer prüft und ernst nimmt, um sich international nicht weiterhin völlig zu blamieren. Das könnte sogar dazu führen, daß die Hundesteuer in Deutschland schneller fällt, als Straßburg überhaupt entscheiden würde. Auch diese denkbare Wirkung habe ich maßgeblich mit meiner Klage im Auge.

Hounds & People: Es werden jährlich ca. 220 Millionen Euro durch Hundesteuer eingenommen. Werden diese Steuereinnahmen zweckgebunden für die Hundebesitzer eingesetzt?

Elmar Vitt: 2008 waren es schon 247 Millionen Euro, Tendenz steigend. Wir dürften inzwischen von rund 300 Millionen Euro jährlich ausgehen. Das ist eine gewaltige Geldsumme, die die Gemeinden billig einnehmen – denn die Gegenleistung ist Null. Das Geld fließt in den allgemeinen Steuersäckel und wird hier in unserer Gemeinde etwa für die unnötige Luxussanierung des vorher einwandfreien modernen Rathausvorplatzes (immer noch mit Treppe, aber nach Politikersprechblasen „behindertengerecht“), für alberne sogenannte „Kunst“ im hochtrabend zum „Bürgerpark“ hochstilisierten Wäldchen, oder für den umfassenden Umbau der Hauptstraße mit Abzweigung zur Ansiedlung des fünften (!) Supermarktes in einem 4.000-Einwohner-Dorf schlichtweg aus dem Fenster geworfen. Unser gerade Ende 2011 neu gewählter Bürgermeister von den Grünen stellte als Antrittsbedingung, daß die Anzahl der stellvertretenden Pöstchen-Inhaber flugs von einem auf drei erhöht wurde. Nun hat unser kleines Heidedorf gleich sechs Bürgermeister – einen Samtgemeindebürgermeister mit Vertreter und einen Ortsgemeindebürgermeister mit drei Vertretern. So sieht sparsame schlanke Verwaltung aus, und das braucht natürlich Geld.

Ein Tierheim gibt es hier im Samtgemeindegebiet allerdings nicht. Pech gehabt. Das Rathaus begnügt sich mit einem Plakat, nach dem wir Steuerzahler für das Tierheim im etwa 40 km entfernten Buchholz spenden sollen. Wie schön zu lesen.

Und der „Bürgerpark“ des Dorfes, der angeblich durch Hunde „verdreckt“ wird und wofür die Hundesteuer laut dem ersten Ortsgemeindebürgermeister angeblich da sein soll – nun, der wird ausschließlich ehrenamtlich von Rentnern und Kindern gereinigt, ohne Beteiligung der Gemeinde, und zwar vor allem von den endlosen Scherben und Kippen der dort saufenden und rauchenden Halbstarken und den regelmäßigen Hakenkreuzschmierereien. Das Gymnasium, der Elitenachwuchs der Republik, geleitet von unseren hochbezahlten beamteten „Pädagogen“, ist eben nur 100 Meter entfernt. In den vier Jahren, in denen ich dort mit den Hunden spazieren gehe (und die gelegentlichen Häufchen unserer Vierbeiner artig vom Gehweg entferne), bin ich noch nie in einen „Stempel“ eines Hundes getreten, aber schon öfter in Scherben und den sonstigen Industriemüll, den unsere Wohlstandskinder dort in rauen Mengen malerisch verstreuen. Eigentlich wäre das nach der Logik unsere Politiker alles ein Grund für eine saftige „Kindersteuer“ …

Die Hundesteuer ist zudem für die Gemeinden sehr praktisch. Kontrolliert oder „eingetrieben“ wird da nichts, allen Beteuerungen zum Trotz, zumindest bei uns. Ich bin mit dem Hund oft genug im Amt gewesen oder der Polizei oder Ordnungsamtspersonal begegnet – nie hat jemand nach der Steuermarke geschaut oder gefragt. Unsere Hündin, die „Lady Viola“, hat nicht einmal eine Marke – glauben Sie, das wäre irgendjemandem einmal aufgefallen? Wer so brav und bieder ist und ins Amt kommt und den Hund anmeldet, erhält einen Computereintrag für das elektronische Abbuchen der Hundesteuer mit der Grundsteuer – weitgehend ohne Kostenaufwand für die Gemeinde – und eine Blechmarke, das war’s. Danach wird seitens der Gemeinde nur noch automatisch kassiert, jahrelang, solange der Hund lebt. Billiger kann man die Gemeindekasse nicht füllen.

Hounds & People: In Deutschland leben bei 80 Millionen Einwohner ca. 6 Millionen (registrierte) Hunde, in den USA bei 250 Mill. Einwohner in ca. 75 Millionen Haushalten ein oder mehrere Hunde, in Frankreich bei 65, 5 Mill Einwohner 25 Mill. Hunde und in England bei 60 Mill. Einwohnern 16.8 Mill. Hunde. In keinem dieser Länder gibt es eine Hundesteuer. In all diesen Ländern gibt es fast genauso viele Hunde wie Kinder. Worin liegen Ihrer Meinung nach die Ursachen, daß sich Deutschland offenbar nicht nur zu einem Kinder-, sondern auch zu einem hundefeindlichen Land entwickelt?

Elmar Vitt: Das ist eigentlich eine falsche Frage an einen Juristen. Aber Recht ist auch eine Sozialwissenschaft, also will ich mich nicht ganz drücken.

Von der Erfahrung mit dem deutschen Rechtssystem im internationalen Vergleich ist zu sagen, daß die Deutschen einfach alles als Bedrohung empfinden und es deshalb genauestens reglementiert, möglichst verboten, mindestens aber begrenzt, bewacht und besteuert sehen wollen. Was in anderen Ländern als Chance, als Bereicherung, als Lebensqualität gilt (und es auch ist), wird hier erst einmal mit Bedenken überhäuft, als Risiko eingestuft und es produziert eine Kaskade von Abwehrreaktionen. Wenn in Japan eine gigantische Flutwelle 20.000 Menschen tötet und eine paar Leute Strahlenschäden davon tragen, dann werden bei uns die Atomkraftwerke abgeschaltet, während alle Nachbarländer neue bauen und wir von dort unseren Strom teuer einkaufen. Irrationale Panikmache ist hier immer ein Geschäft. Seit über 40 Jahren „stirbt“ angeblich unser Wald – auch wenn man bis heute wenig davon sieht. Die „Klimaerwärmung“ ist hier in aller Munde, nur spielt dummerweise das Wetter nicht mit, das uns in Folge drei Rekord-Kälte-Winter beschert hat. Irgendwer müßte dem Klima mal sagen, daß es nach Ansicht der deutschen „Umweltschützer“ gefälligst wärmer zu werden und uns kräftig zu erschrecken hat …

Deutschland ist genauso, wie es tier- und kinderfeindlich ist, z.B. auch fremdenfeindlich, unternehmerfeindlich, innovationsfeindlich. Da zeigt sich eben doch, daß die griechisch-römische Zivilisation dieses Land nie wirklich erreicht hat. Hier ist ein Hund erst einmal ein Störfaktor. Macht Lärm. Macht vielleicht Dreck. Ja, beißt möglicherweise eventuell unter Umständen sogar. Stimmt vielleicht auch, aber der Staat tut absolut nichts, aber auch gar nichts effektiv gegen die Hundehalter, die mit ihren Tieren nicht umgehen können und die daher zu den (seltenen) Fällen von Übergriffen auf Menschen führen. (Meistens sind es im Übrigen andere Hunde, also die Artgenossen, die Opfer aggressiven Verhaltens bei falsch gehaltenen Hunden werden und nicht Menschen.) Das alles ist zwar nicht ansatzweise vergleichbar dem Leid, den Schmerzen, den Verletzungen, die Hunde z.B. als Versuchstiere durch den Menschen erdulden müssen, aber Schlagzeilen macht es bei uns nur, wenn irgend ein völlig natur- und realitätsfern erzogenes verhaltensgestörtes Computerhocker-Kind, das mit einem Hund nichts anzufangen weiß, von einem davon verwirrten Vierbeiner drei Kratzer abbekommen hat und die Boulevard-Presse mal wieder eine Riesenstory daraus macht. Wenn die gleichen Gazetten im gleichen Umfang über jedes zu Tode gequälte Versuchstier berichten müßten, wäre der gesamte Papiervorrat der Welt vermutlich innerhalb weniger Tage erschöpft.

Schuld ist das Tier. Nicht der dafür verantwortliche Mensch, und schon gar nicht die mit Milliardensummen eingerichtete „Verwaltung“, die uns doch angeblich so rundum vor allem Ungemacht „beschützen“ soll. In keinem Land ist die Kluft zwischen Regulierungswut und Mangel an tatsächlicher praktischer Umsetzung von den angeblichen hehren Zielen der verwaltungsrechtlichen Vorschriften so groß wie in Deutschland. Wir haben ein eigenes komplettes Bundesgesetz über Hundehaltung, die „Tierschutz-Hundeverordnung“, die genau vorschreibt, daß z.B. „die Betreuungsperson dafür zu sorgen hat, daß dem Hund in seinem gewöhnlichen Aufenthaltsbereich jederzeit Wasser in ausreichender Menge und ausreichender Qualität zur Verfügung steht“ (§ 8 Abs.1 S.1 TierSchHundeVO vom 2.5.2001). Na toll, wie gut für die Hunde. In den Jahrhunderten vorher sind die armen Viecher auch alle immer verdurstet, bis endlich der weise deutsche Gesetzgeber etwas wirklich Großartiges geleistet und diese bahnbrechende Regelung geschaffen hat. Na ja, nicht ganz, denn nach dieser tollen Leistung der beamteten Ministerialbürokraten braucht der Hund Wasser ja nur im „gewöhnlichen Aufenthaltsbereich“. Wenn ich ihn ins Auto packe und in der Sommerhitze dort ohne Wasser lasse, ist es ja nicht der „gewöhnliche Aufenthaltsbereich“ und ich verstoße nicht gegen dieses grandiose Gesetz. Kurzum: Völliger bürokratischer Unsinn, symbolische Gesetzgebung ohne Wert, ohne Sinn, ohne Verstand. Prüfen kann und will das sowieso niemand. Unsere Hunde trinken übrigens das gleiche hochwertige Mineralwasser wie wir. Hoffentlich genügt es den Anforderungen an die „ausreichende Qualität“ im Sinne dieses überflüssigen Paragraphen.

Hounds & People: Hier in Deutschland wurde durch Politiker, mit Unterstützung der Boulevardpresse, in den letzten 15 Jahren permanent Stimmung gegen Hundebesitzer gemacht um die Gesellschaft zu spalten und Handlungsbedarf zu konstruieren. Mit einem kollektiven Rundumschlag wurde – wegen Einzelfällen – anschließend gegen die Minderheit der Hundebesitzer per Gesetz vorgegangen. Diese verstoßen aber gegen das bestehende Tierschutzgesetz, wie z.B. beim generellen Leinenzwang. Stellt dies nicht ebenfalls eine Diskriminierung gegen eine Minderheit dar? Und wäre es nicht die Pflicht der Verwaltungsgerichte, die Gesetzgebung zu überprüfen und warum tun die das nicht?

Elmar Vitt: Hier muß ich die deutsche Justiz etwas in Schutz nehmen. In vielen Fällen wurden diese Gesetze und Verordnungen in den letzten Jahren für unwirksam erklärt, und heute ist es anerkannt, daß etwa Maulkorb und Leinenzwang aufgrund der Auswirkungen auf die artgerechte Haltung nur begrenzt und mit sehr guten Gründen angeordnet werden dürfen. Einen Generalverdacht läßt man nicht ausreichen. Der Leinenzwang in bestimmten Bereichen, z.B. belebten großstädtischen Gebieten, läßt sich allerdings aufgrund der vielen Halter, die mit ihrem Tier überfordert sind, auch nicht vermeiden. Das ist wie mit den Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der Straße. Mit einem guten Auto und einem erfahrenen Fahrer wäre es oft überhaupt nicht problematisch, risikolos schneller zu fahren. Aber da es zu viele Sonntagskutscher gibt, deren billige Autos zudem nicht über alle heute möglichen technischen Sicherheitsausstattungen verfügen, sind vorbeugende Verbote bei hoher Verkehrsdichte unerläßlich. Ja, wir brauchen mehr Zonen, wo Hunde freien Auslauf haben, und dazu sind die Gemeinden und Städte auch rechtlich verpflichtet.

Hounds & People: In den USA wurde mehrmals in verschiedenen Bundesstaaten versucht, ein „Kampfhund“-Gesetz zu erwirken. Jedes Mal wurde dies wegen Diskriminierung abgewiesen. Eigentlich haben wir hier in Deutschland ja auch ein Antidiskriminierungsgesetz. Offenbar wird hier aber durch die Judikative entschieden, wer eine Minderheit darstellt und wer nicht. Gehören Hundebesitzer nicht hierzu?

Elmar Vitt: Klare Antwort: Nein. Was eine betroffene Gruppe im Sinn des „Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes“ ist, hat der Gesetzgeber selbst definiert. Es sind nur die „üblichen Verdächtigen“ – Religion, Rasse, Sexualität usw. Es gibt einen politisch so schön unkorrekten Witz, der das thematisiert: „In eine Berliner Kneipe kommen eine ältere Ostdeutsche, ein Schwuler, ein kleiner Vietnamese und ein Rollstuhlfahrer. Was ist das? Antwort: Unsere Bundesregierung.“ Und genau die Gruppen, die „politisch wichtig“ sind, haben sich mit dem Gesetz selbst geschützt: Alte, Ausländer, Behinderte, Homosexuelle. Politiker betrachten sich gern selbst im Spiegel. Daß es außer „homo sapiens“ mit Parteibuch sonst noch Kreaturen in Gottes Schöpfung gibt, spielt da eher keine Rolle. Tierfreunde sind in den Augen der Verwaltungs-Bürokraten keine schützenswerte Gruppe. Außerdem gilt das Gesetz hauptsächlich für den Zugang zu bestimmten politisch gern diskutierten „Leistungen“ aus den Parteiprogrammen wie Arbeit, Bildung oder Sozialschutz. Abwehr von Steuern für den Staatssäckel ist da nicht angesagt. Genau deshalb müssen wir ja mit der Klage in Straßburg auch rechtlich fundamental argumentieren und auf die ganz allgemeinen menschenrechtlichen Grundlagen der Gleichbehandlung zurückgreifen.

Hounds & People: Hundebesitzer werden auch bei den Ordnungsämtern denunziert und diffamiert. Bietet das Verwaltungsrecht für diese Behörden nicht einen Rechts-„Spielraum“ in der Anwendung, den es selbst im Strafrecht nicht gibt?

Elmar Vitt: Auch hier ist die Antwort: Von Rechts wegen nein. Das (repressive) Ordnungswidrigkeitenrecht (zu Deutsch: das Recht der Bußgeldbescheide) ist materielles Strafrecht und gewährt praktisch die gleichen rechtlichen Garantien für den Betroffenen. Auch das (präventive) Polizei- und Ordnungsrecht steht unter durchaus strengen gesetzlichen Vorgaben. Das „Ermessen“ der Behörden ist hier durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, der Verfassungsrang hat, und zahlreiche formelle Grenzen deutlich eingeschränkt. Man kann sich gegen willkürliches Eingreifen der Ordnungsbehörden rechtlich schon sehr gut wehren. In einem haben Sie allerdings Recht: Die oft gering qualifizierten Beamten verursachen häufig dem Betroffenen erst einmal eine Menge Ärger und Aufwand, bis man sie in die Schranken verwiesen hat, und nicht jeder hat dauernd Zeit und Geld, für alles einen guten Anwalt einzuschalten, den man meist doch am Ende selbst bezahlen muß, auch wenn er gegen die Behörde erfolgreich war.

Hounds & People: Tierschutz und die Gleichbehandlung der Menschen die Tiere lieben, ist eine Gesinnung und symbolisiert die Humanität einer Gesellschaft. Deutschland hat diesbezüglich im Gegensatz zu anderen Ländern weder eine lange Tradition, noch ist diese Gesinnung in unserer Gesellschaft präsent. Deutschland liegt auch wegen Klagen gegen Menschenrechtsverletzungen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach der Türkei, der Ukraine und Russland im oberen Drittel. Symbolisiert der Umgang mit dem besten Freund des Menschen, nicht auch wie eine Gesellschaft mit anderen Tieren und auch Menschen umgeht?

Elmar Vitt: Dem kann man kaum widersprechen. Die deutsche Geschichte der letzten 100 Jahre beweist es – von Deutschland gingen zwei Weltkriege aus, und zwei der schlimmsten Diktaturen, die die Menschheit erlebte, konnten sich hier etablieren. Das Land und seine Regierung stehen in neutralen Abhandlungen des 20. Jahrhunderts für Militarismus, Holocaust und Schießbefehl. Die deutsche Obrigkeit ist auch heute noch in ganz Europa gefürchtet, und ich glaube manchmal, daß uns die EU genau deshalb so mit uferloser Bürokratie überschüttet, um die deutsche Verwaltung damit zu beschäftigen und von Schlimmerem abzuhalten.

Das Problem in Deutschland ist die noch mangelnde Reife des Volkes, seine Rolle als Souverän in einem demokratischen Staat zu spielen. Uns fehlt einfach ausreichende Tradition im Umgang mit demokratischem Denken. Das bedeutet nämlich nicht nur, daß man Rechte hat – wie z.B. das Parlament zu wählen -, sondern als „Souverän“ eben auch Pflichten, d.h. sich in wesentlichen Fragen der Politik kundig zu machen, verantwortungsvoll zu wählen und den gewählten Vertretern auf die Füße zu treten, wenn sie anfangen, uns auf der Nase herum zu tanzen. Nichts davon aber geschieht hier. Demokratie, schön und gut, aber gewählt werden immer noch Extremisten, verantwortungslose Spaßparteien von erklärt ahnungslosen Youngstern, oder die gleichen Leute, die schon seit Jahren bewiesen immer wieder zu versagen. Hauptsache viermal im Jahr Pauschalurlaub auf Malle, Kündigungsschutz und soziale Hängematte, den Rest macht „Muddi“ schon. Dafür brauchen wir keine Demokratie, so ging es auch schon mit dem alten Kaiser, und wahrscheinlich gar nicht mal so viel schlechter.

Wir sehen es auch an der Hundesteuer: Die Zustimmung bei den Leuten hierzu, soweit vorhanden, beruht fast ausschließlich auf der Fehlvorstellung, daß mit dem Geld hieraus Gehwege gereinigt oder Tierheime finanziert würden. Es wäre kinderleicht, in der heutigen Medien- und Informationsgesellschaft zu wissen, daß das völlig falsch ist. Trotzdem blöken die Figuren, die bei Befragungen zur Hundesteuer ihre „Meinung“ kundgeben, immer noch massenweise diesen Schwachsinn ins Mikrofon, wie Orwells berühmte Schafe in der „Animal Farm“. Sich erst einmal kundig zu machen, bevor man „Meinungen“ hat und in alle Welt hinaus schreit oder im Internet postet, das kommt ja überhaupt nicht in Frage. Das deutsche Volk „meint“. „Meinungen“ sind aber etwas für Leute, die keine Ahnung haben. Wer nichts weiß, muß alles glauben, und hat dann eben irgend eine „Meinung“ dazu. Die Leute waren ja auch mal der „Meinung“, daß die Erde eine Scheibe im Mittelpunkt des Universum wäre … Wenn ich aber etwas weiß, dann brauche ich keine „Meinung“ mehr.

Bei der Hundesteuer haben wir es mit einer rechtlichen Frage zu tun, nämlich ob die willkürliche Erhebung von Sonderabgaben für eine einzige Gruppe von Tierhaltern, ohne jeden Maßstab zur Höhe und ohne Bindung an einen mit dem Erhebungsgrund verbundenen Verwendungszweck, mit dem Gleichheitssatz und dem Diskriminierungs- und Willkürverbot der Verfassung und der Menschenrechtskonvention vereinbar sind. Offensichtlich ist keine dieser verfassungsrechtlichen Vorgaben erfüllt. Es ist eine Entscheidung, die, verantwortungsvoll getroffen, nur etwas mit Wissen und Logik zu tun hat, nichts mit Meinung.

Natürlich kann man jeden Mist als „Meinung“ deklarieren, etwa daß Negersklaven nützlich und wieder einzuführen wären, oder daß Frauen gefälligst nicht zur Schule gehen oder Auto fahren dürfen, sondern gehorsame verschleierte Dienerinnen der Herren der Schöpfung sind. Nur – Meinungen von Ahnungslosen auf der Straße sind schlicht und einfach wertlos, in diesem Falle einfach im wahrsten Sinne des Wortes „dogshit“. Solche unqualifizierten Meinungen braucht kein Mensch. Wissen muß man, denken muß man, nicht meinen. Menschenrechte sind eben kein Gegenstand von Meinungen. Die Tierhasser sollen aufpassen, sonst sind die Hundehalter vielleicht morgen mal der „Meinung“, daß für Leute ohne Haustiere wöchentliches öffentliches Auspeitschen eingeführt werden sollte … Aber so geht es eben nicht. Nicht umsonst ist die Meinungsfreiheit nach dem Grundgesetz mit dem Recht, sich zu informieren (bevor man eine „Meinung“ hat) verbunden. Und daß Meinungsfreiheit auch nach der Verfassung Grenzen hat, wenn es um Fragen von Menschenrechten geht, das steht in Artikel 5 Absatz 2 Grundgesetz ausdrücklich und das sollte man wissen – aber da sind wir wieder beim Problem: Wer nichts weiß …

Und Sie haben Recht: Ein Volk, das Tiere und die Menschenrechte von Tierfreunden nicht achtet, ist mental soweit von Mauer, Stacheldraht und Schießbefehl oder von KZs und Völkermord nicht entfernt. Gandhi hat das schon einmal gesagt, als er den Umgang eines Volkes mit den Tieren als Maßstab für den Grad der Zivilisation des Landes bezeichnete. Diese unbequeme Wahrheit will in Deutschland nur niemand hören. Unsere europäischen Nachbarländer sind da erfreulicherweise sensibler, und genau deshalb ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im französischen Strasbourg der einzige Ort, wo wir erwarten können, dass unsere Klage überhaupt gehört wird. Ob wir Erfolg haben werden, weiß ich auch nicht, aber einen Versuch ist es wert.

Hounds & People: Im Namen aller Menschen die Tiere mögen, bedanken wir uns für Ihr Engagement und das ausführliche Interview. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg in Straßburg!

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#4

RE: die hundesteuer vor dem europäischen gerichtshof für menschenrechte!

in HUNDE-STEUER = SPENDE ! 06.07.2013 17:37
von tigall • 2.782 Beiträge

UNFASSBAR !!!

quelle: http://www.tasso.net/Tierschutz/Aktionen/Hundesteuer

Initiative"Stoppt die Hundesteuer!"


AKTUELL 4. Juli 2013 - Pressemitteilung
Gruner+Jahr AG & Co KG: Klage gegen die umstrittene Hundesteuer auf Grund verschwundener Akten gestoppt /Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte gibt Fehler zu, eine Fristverlängerungsei jedoch nicht möglich / Hundemagazin DOGS und Kläger sprechen von Skandal. DOGS klärt über eine missverständliche dpa-Meldung zu diesem Thema auf

Hamburg, 04.07.2013 – Trotz stichhaltiger Argumente, großem Medieninteresse und mehr als 100.000 gesammelten Unterschriften wird das Thema Hundesteuer aus formalen Gründen nicht weiterverhandelt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) teilte in einem offiziellen Schreiben mit, dass aus der 400 Seiten dicken Beschwerdeakte die drei entscheidenden, fristgebundenen und unersetzlichen Dokumente im Original verlorengegangen seien. Obwohl das Gericht selbst zugibt, dass das Versehen auf seiner Seite liege, ist eine Fristverlängerung nicht möglich. Dieser Vorgang ist selbst für Fachleute schwer nachvollziehbar und hängt mit der speziellen Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofes zusammen, bei der ein Kläger keinen Anspruch auf Fristverlängerung hat und sie auch nicht selbst beantragen kann. Am 3. Juni 2013 hatten hingegen einige Medien unter Berufung auf eine missverständliche dpa-Meldung berichtet, dass die verlorenen Dokumente in diesem Fall beim EMGR noch nachgereicht werden könnten. Wie das Hundemagazin DOGS in seiner am kommenden Montag (08.07.2013) erscheinenden Ausgabe berichten wird, ist das jedoch falsch. DOGS und der Kläger und Rechtsanwalt Dr. Elmar Vitt sprechen von einem Skandal. Dieser Vorgang werfe laut Vitt die Frage auf, ob das rechtsstaatliche System auf europäischer Ebene überhaupt funktioniere.

„Der ganze Vorgang ist in jeder Hinsicht eine Zumutung“, erklärt Vitt. „Den Hundefreunden istauf diese unglaubliche Weise eine klare Chance auf Abschaffung der deutschenHundesteuer aus der Hand geschlagen worden.“

zuletzt bearbeitet 06.07.2013 17:37 | nach oben springen
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